SHOWROOM
Rollatoren
Wählen Sie aus unseren vier Kategorien – bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.
Wir beraten Sie gern
Basis-Modell
![RFM Actimo Basic](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/RFM-Actimo-Basic-1.jpg)
Standard-Rollator RFM Actimo Basic
Benutzerfreundlicher Rollator für den täglichen Gebrauch.
Wirtschaftliche Aufzahlung: keine
Gewicht: 9kg
Art. Nr.: 80003733
Wir beraten Sie gern
Einsteiger-Modelle
![1_Drive_Standard-Rollator Migo 2G](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/1_Drive_Standard-Rollator-Migo-2G.jpg)
Einsteiger-Modell Migo 2G
Der Klassiker jetzt noch flexibler.
Wirtschaftliche Aufzahlung*:
70,00 €
Gewicht: 8,3kg
![Vermeiren Eco-light](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/Vermeiren-Eco-light.jpg)
Einsteiger-Modell Vermeiren ECO-Light II
Der Leichtgewichtrollator.
Wirtschaftliche Aufzahlung*:
100,00 €
Gewicht: 7,6kg
![5_Dietz_Taima M-Eco](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/5_Dietz_Taima-M-Eco.jpg)
TAiMA M-ECO
Der ideale Leichtgewicht-Rollator als Zweit-Rollator.
Wirtschaftliche Aufzahlung*:
150,00 €
Gewicht: 8,1kg
![Taima-M](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/Taima-M.jpg)
Wir beraten Sie gern
Deluxe-Modelle
![9_Dietz_Taima XC luftbereift](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/9_Dietz_Taima-XC-luftbereift.jpg)
TAiMA XC luftbereift
Der Outdoor-Rollator mit Luftbereifung.
Wirtschaftliche Aufzahlung*:
349,00 €
Gewicht: 9,1kg
![11_Drive_Rollator Nitro Carbon](https://gesundheitsfachhandel.de/wordpress/wp-content/uploads/11_Drive_Rollator-Nitro-Carbon.jpg)
Rollator Nitro Carbon Twist AUSVERKAUFT
Die neuartige und innovative Twist-Bremse und die hochwertige Carbon-Technologie.
Wirtschaftliche Aufzahlung*:
449,00 €
Gewicht: 6,2kg
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Die wirtschaftliche Aufzahlung ist eine freiwillige Beteiligung des Versicherten an den Kosten der Hilfsmittelversorgung.
Sie ist immer dann zu entrichten, wenn der Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen wählt, die über das Maß des (medizinisch) Notwendigen hinausgehen (so § 33 Abs. 1 Sätze 2 und 4 SGB V).
Die gesetzliche Zuzahlung bleibt davon unberührt und muss ggfs. separat entrichtet werden.